gewillkürt
Gewillkürt: In der Rechtssprache: durch eine Willensentscheidung oder Vereinbarung bestimmt, anstatt unmittelbar aus einer gesetzlichen Anordnung zu folgen.
Was bedeutet gewillkürt?
Gewillkürt bezeichnet den Ursprung einer rechtlichen Bestimmung. Sie beruht etwa auf einer Verfügung oder einer Vereinbarung der Beteiligten. Das Wort stellt diesen gewählten Ursprung einer unmittelbar gesetzlichen Bestimmung gegenüber. Es bedeutet nicht, dass die Entscheidung außerhalb des Rechts oder gegen das Gesetz getroffen wird.
Ein anschaulicher Anwendungsbereich ist die Erbeinsetzung durch ein Testament. Dabei bestimmt eine Person selbst, wer Erbe werden soll; das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Die Bezeichnung gewillkürt erklärt hier die Grundlage der Bestimmung. Ob eine konkrete Verfügung wirksam ist, wäre eine weitere Frage.
Eigene Beispiele mit Erklärung
- „Der Lehrtext stellt gesetzliche und gewillkürte Erbfolge gegenüber.“ Unterschieden wird, worauf die Bestimmung der Erben beruht.
- „Die gewillkürte Regelung geht auf eine Vereinbarung zurück.“ Die Beteiligten haben die betreffende Festlegung selbst getroffen.
- „Gewillkürt bedeutet hier nicht gesetzeswidrig.“ Eine gewählte Regelung kann gerade innerhalb gesetzlich eröffneter Möglichkeiten liegen.
Bedeutungsunterschiede und typische Missverständnisse
Willkürlich bedeutet im heutigen Alltagsgebrauch häufig beliebig, unbegründet oder eigenmächtig. Diese abwertende Bedeutung darf nicht auf das juristische gewillkürt übertragen werden. Eine gewillkürte Regelung kann sorgfältig überlegt und begründet sein.
Gewillt beschreibt eine Absicht oder Entschlossenheit, etwas zu tun. Gewillkürt bezeichnet dagegen die Grundlage einer Bestimmung. Gesetzlich bildet in entsprechenden Fachverbindungen einen Gegensatz hinsichtlich dieser Grundlage; es ist hier kein allgemeines Werturteil über Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit.
Schreibweise und Grammatik
Gewillkürt wird mit ll und ü geschrieben. Die Endung lautet -kürt, nicht -kürig. Formen sind ein gewillkürter Erbe, eine gewillkürte Regelung, mit gewillkürten Bestimmungen. Das Fachadjektiv erhält die gewöhnlichen Adjektivendungen. Im allgemeinen Alltag ist häufig eine erklärende Umschreibung verständlicher.
Steigerung
Eine Steigerung ist nicht üblich. Verglichen wird keine abgestufte Eigenschaft, sondern die Grundlage einer Festlegung. Aussagen wie „gewillkürter als“ würden diese Unterscheidung eher verwischen. Wenn unterschiedliche Entscheidungsspielräume gemeint sind, müssen sie ausdrücklich beschrieben werden.
Beugung im Überblick
Die Tabellen zeigen die Grundstufe vor einem Nomen. Die hervorgehobene Endung richtet sich nach Artikel, Fall, Geschlecht und Zahl. Bei der gemischten Beugung steht im Plural beispielsweise keine oder meine; ein hat keinen Plural.
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | gewillkürter | gewillkürte | gewillkürtes | gewillkürte |
| Genitiv | gewillkürten | gewillkürter | gewillkürten | gewillkürter |
| Dativ | gewillkürtem | gewillkürter | gewillkürtem | gewillkürten |
| Akkusativ | gewillkürten | gewillkürte | gewillkürtes | gewillkürte |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | gewillkürte | gewillkürte | gewillkürte | gewillkürten |
| Genitiv | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten |
| Dativ | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten |
| Akkusativ | gewillkürten | gewillkürte | gewillkürte | gewillkürten |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | gewillkürter | gewillkürte | gewillkürtes | gewillkürten |
| Genitiv | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten |
| Dativ | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten | gewillkürten |
| Akkusativ | gewillkürten | gewillkürte | gewillkürtes | gewillkürten |
Die Grundregeln findest du im Überblick zu Adjektiven und ihrer Beugung.
Die Verwendung an einem Beispiel verstehen
Erfundenes Beispiel: In einem erfundenen Unterrichtsgespräch liest eine Gruppe einen vereinfachten Lehrfall. Darin wird eine Person durch ein Testament als Erbin eingesetzt. Ein Teilnehmer hält das Wort gewillkürt zunächst für einen Vorwurf willkürlichen Handelns. Die Lehrerin erklärt den fachlichen Unterschied.
Die Erbeinsetzung wird als gewillkürt bezeichnet, weil sie auf der im Lehrfall genannten Verfügung beruht. Damit wird weder Unvernunft noch Rechtswidrigkeit behauptet. Die Worterklärung betrifft die Art der Bestimmung und lässt andere Fragen des Falls ausdrücklich offen.
Der Absatz korrigiert eine naheliegende Verwechslung ähnlicher Wörter. Er prüft kein reales Testament und nennt keine Voraussetzungen seiner Wirksamkeit. Für das Verständnis des Fachausdrucks genügt hier die Trennung zwischen einer gewählten Bestimmung und einer unmittelbar gesetzlichen Zuordnung.
Weitere passende Wörter findest du in der Adjektivliste mit Suche, Filtern und Wortauswahl.
