Lang geborgt ist nicht geschenkt
Form & Grammatik
- Grundform
- Lang geborgt ist nicht geschenkt.
- Eintragstyp
- Sprichwort
- Thema
- Geld, Besitz und das richtige Maß
- Form
- Gegenüberstellung der Partizipien „geborgt“ und „geschenkt“.
- Gebrauch
- Historisch überliefert; heutige Häufigkeit nicht bestimmt
Definition · kurz erklärt
Auch nach langer Zeit wird eine geliehene Sache dadurch nicht zum Geschenk.
Bedeutung
Eine lange Leihe wird dadurch nicht zum Geschenk
Die Dauer der Nutzung verändert im Spruch nicht die ursprüngliche Absprache. Wer etwas ausgeliehen hat, soll es nicht allein wegen der vergangenen Zeit als endgültig überlassen ansehen. Der Satz erinnert an die vereinbarte Rückgabe.
„Das Buch liegt seit Monaten bei mir, aber es gehört weiterhin Lea. Lang geborgt ist nicht geschenkt.“
Das Beispiel hält die ursprüngliche Leihe fest. Es behauptet keine rechtliche Regel für jeden denkbaren Fall.
Welche Rechte in einem konkreten Fall bestehen, hängt von der tatsächlichen Vereinbarung und weiteren Umständen ab. Der Spruch ist keine Rechtsauskunft.
Ähnliche Sprichwörter und ihre Unterschiede
Wer gut bezahlt, mag wieder borgen
Verlässliche Rückzahlung kann eine neue Leihe erleichtern. Dieser Spruch erinnert zunächst daran, dass eine alte Leihe nicht einfach vergessen werden darf.
Eine geliehene Sache pünktlich zurückzugeben schafft Vertrauen; sie lange zu behalten macht sie nicht von selbst zum Geschenk.
Beispiele und Verwendung
Eine alte Absprache klären
„Ich habe deine Leiter noch. Wann kann ich sie dir zurückbringen?“
Die Nachfrage ist hilfreicher als die stille Annahme, die Rückgabe sei nicht mehr wichtig.
Form und Varianten
Beide Partizipien bleiben in der verkürzten Formel ohne Endung. „Lang“ bezeichnet die Dauer der Leihe. „Nicht“ verneint die Gleichsetzung mit einer Schenkung.
