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Angeber

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Angeber
Worttrennung
An·ge·ber
Artikel
der Angeber
Geschlecht
Maskulinum
Genitiv
des Angebers
Plural
die Angeber

Formen und Verwendung im Detail

Ein Angeber ist umgangssprachlich ein Mensch, der eigene Fähigkeiten, Erfolge oder Besitztümer übertrieben herausstellt, um Eindruck zu machen. Die Bezeichnung ist abwertend. Sie beschreibt eine bewertete Art der Selbstdarstellung, nicht automatisch eine unwahre Behauptung.

Die Bewertung betrifft das Auftreten

Als Angeber wird etwa jemand bezeichnet, der jedes Gespräch zu den eigenen Erfolgen lenkt oder seinen Besitz ständig als Beweis persönlicher Überlegenheit präsentiert. Entscheidend sind Anlass, Ton und Wiederholung. Eine sachliche Antwort auf die Frage nach einer Qualifikation reicht dafür nicht aus.

Die Angaben können wahr oder falsch sein. Auch ein wirklicher Erfolg lässt sich aufdringlich darstellen. Umgekehrt ist nicht jede falsche Behauptung Angeberei: Sie kann einen anderen Zweck haben. Angeber bedeutet daher weder einfach erfolgreicher Mensch noch automatisch Lügner.

Das Nomen legt eine Bewertung der ganzen Person nahe. In einer genauen Beschreibung kann es sinnvoller sein, zunächst die konkrete Handlung zu benennen: „Er stellt seinen Beitrag wiederholt als unersetzlich dar.“ So bleibt nachvollziehbar, worauf das Urteil beruht.

Passende Synonyme und ihre Grenzen

Wörter im Zusammenhang vergleichen
AlternativePassender GebrauchBedeutungsunterschied
PrahlerJemand stellt eigene Vorzüge übertrieben herausNahe, ebenfalls abwertende Bezeichnung; betont das Prahlen.
AufschneiderJemand macht die eigenen Leistungen größer, als sie sindLegt Übertreibung oder wenig glaubhafte Großtaten stärker nahe.
WichtigtuerJemand will bedeutender erscheinen, als es der Anlass trägtKann auch das Auftreten oder die beanspruchte Zuständigkeit betreffen, ohne ausführliches Prahlen.
GroßtuerJemand stellt sich demonstrativ groß oder überlegen darÄhnliche kritische Wertung; kann stärker auf Haltung und Gesten zielen.

Die folgenden Sätze sind eigene Sprachbeispiele.

Beispielpaar 1: Das Gesprächsmuster

Ausgangssatz: In der erfundenen Szene nennen die Gäste Paul einen Angeber.

Alternative: In der erfundenen Szene nennen die Gäste Paul einen Prahler.

Die ähnliche Wertung bleibt erhalten, doch beide Sätze geben zunächst das Urteil der Gäste wieder. Eine Analyse muss prüfen, ob Pauls Verhalten diese Einschätzung stützt.

Beispielpaar 2: Der konkrete Vorwurf

Ausgangssatz: Der Angeber behauptet, ohne ihn hätte niemand die Aufgabe geschafft.

Alternative: Der Aufschneider behauptet, ohne ihn hätte niemand die Aufgabe geschafft.

Aufschneider lässt die Behauptung zusätzlich überzogen oder wenig glaubhaft erscheinen. Soll nur eine aufdringliche Präsentation beschrieben werden, ist diese stärkere Färbung möglicherweise unpassend.

Der Angeber, des Angebers

Angeber ist ein maskulines Nomen. Der Plural sieht im Nominativ genauso aus wie der Singular. Im Dativ Plural kommt jedoch ein n hinzu. Die feminine Bezeichnung lautet Angeberin, im Plural Angeberinnen.

Deklination von Angeber
Angeber: Formen in den vier Fällen
FallSingularPlural
Nominativder Angeberdie Angeber
Genitivdes Angebersder Angeber
Dativdem Angeberden Angebern
Akkusativden Angeberdie Angeber

Bei „Er wirkt wie ein Angeber“ steht die Einordnung als Eindruck im Vordergrund. „Die anderen halten ihn für einen Angeber“ nennt ausdrücklich die urteilende Gruppe. Das ist besonders in Erzählungen wichtig, weil Figuren einander unfair oder unvollständig beurteilen können.

Angeber und angeberisch

Angeber wird als Nomen großgeschrieben, mit einfachem b. Das Adjektiv angeberisch wird kleingeschrieben und kann ein einzelnes Auftreten bezeichnen. Das verwandte Verb angeben besitzt außerdem eine neutrale Bedeutung: Wer eine Adresse angibt, teilt eine Information mit.

Selbstbewusstsein nicht abwerten

Eigene Leistungen klar zu benennen ist nicht schon Angeberei. Selbstbewusstsein kann sich gerade in einer ruhigen, sachlichen Auskunft zeigen. Für eine Charakterisierung helfen dagegen beobachtbare Muster: ungefragte Erfolgsberichte, ständige Überlegenheitsvergleiche oder das Kleinreden fremder Beiträge.

Über vermeintliche innere Unsicherheit sollte man ohne weitere Hinweise keine sichere Aussage machen. Das auffällige Verhalten erklärt seinen Beweggrund nicht von selbst. Weitere Personenbezeichnungen findest du bei den Substantiven.