Preller
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Preller
- Worttrennung
- Prel·ler
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Prellers
- Plural
- die Preller
Personenbezeichnung mit dem Vorwurf des Betrügens. Ob der Vorwurf in einem bestimmten Fall zutrifft, muss der Zusammenhang zeigen.
Definition · kurz erklärt
Ein Preller ist ein Betrüger. Das Substantiv benennt eine Person und enthält den Vorwurf, andere zu betrügen. In Berichten und Textanalysen sollte deutlich bleiben, ob eine Handlung gezeigt oder nur ein Urteil wiedergegeben wird.
Bedeutungen
Jemanden als Betrüger bezeichnen
Ein Preller ist eine Person, die andere betrügt. Die Bezeichnung enthält einen erheblichen Vorwurf. In einer Erzählung kann sie sowohl eine tatsächlich gezeigte Täuschung zusammenfassen als auch nur das Urteil einer Figur wiedergeben. Beides muss unterschieden werden.
„Im Krimi bietet Bruno billige Nachprägungen wissentlich als seltene alte Münzen an; die getäuschten Käufer nennen ihn einen Preller.“
Der eigene Satz nennt eine absichtliche Falschdarstellung. Eine bloß falsche Einschätzung des Alters ohne Wissen um den Fehler würde nicht dieselbe Handlung beschreiben. Das Beispiel ist keine Behauptung über einen wirklichen Händler.
Preller: Synonyme und andere Wörter
Eine täuschende Person benennen
Betrüger · Gauner
Betrüger gibt die Bedeutung unmittelbar wieder. Gauner kann ebenfalls zu unredlichem Verhalten passen, besitzt aber auch einen vertraut-scherzhaften Gebrauch. Ein scherzhaftes Du kleiner Gauner ist deshalb kein Beleg dafür, dass ein ernsthafter Betrugsvorwurf gemeint ist.
„Die Käufer halten ihn für einen Preller“ lässt sich als „Die Käufer halten ihn für einen Betrüger“ wiedergeben. „Die Käufer mögen seinen geschickten Handel“ wäre dagegen keine gleichbedeutende Ersetzung.
Person und Vorgang unterscheiden
Preller · Betrug · Täuschung
Preller benennt die Person. Betrug bezeichnet dagegen den Vorgang beziehungsweise den entsprechenden Vorwurf. Diese Nomen können trotz ihres Zusammenhangs nicht an derselben Satzstelle beliebig ausgetauscht werden.
„Sie warnt vor dem Preller“ richtet die Warnung auf eine Person. „Sie warnt vor einer Täuschung“ benennt einen möglichen Vorgang und lässt offen, von wem er ausgeht.
Beispiele und Verwendung
Einen Verdacht als Verdacht kennzeichnen
„Die Hauswirtin hält ihren Gast für einen Preller, bis seine verspätete Überweisung eintrifft.“
Hier schildert der Satz zunächst ihre Vermutung. Der Nachsatz verändert die Informationslage. Eine Zusammenfassung, die den Gast ohne Einschränkung einen Preller nennt, würde diesen Unterschied übergehen.
Eine Handlung statt eines Etiketts beschreiben
„Bruno behauptet, die Münzen seien alt, obwohl er ihre neue Herstellung kennt.“
Die konkrete Darstellung erklärt, worauf sich der Vorwurf stützt. Die bloße Personenbezeichnung allein würde weder den Gegenstand noch die Art der Täuschung erkennbar machen.
Grammatik und Beugung
Preller ist ein maskulines Substantiv: der Preller, im Genitiv des Prellers. Der Nominativ Plural lautet ebenfalls Preller. Im Dativ Plural steht den Prellern.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Preller | die Preller |
| Genitiv | des Prellers | der Preller |
| Dativ | dem Preller | den Prellern |
| Akkusativ | den Preller | die Preller |
„Die Aussage des Prellers“ enthält einen Genitiv Singular. „Die Warnung vor den Prellern“ enthält einen Dativ Plural. Die Endung er gehört bereits zum Grundwort; nur s beziehungsweise das zusätzliche n sind in der Tabelle als Flexionsendungen markiert. Die Worttrennung lautet Prel·ler.
