abhandeln
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- abhandeln
- Worttrennung
- ab·han·deln
- Präsens
- ich handle / handele ab · du handelst ab
- Präteritum
- ich handelte ab · wir handelten ab
- Partizip II
- abgehandelt
- Perfekt
- hat abgehandelt
- Hilfsverb
- haben
Abhandeln bedeutet meistens, ein Thema in einem Text oder Gespräch darzustellen und zu behandeln. Außerdem kann man jemandem durch Verhandeln etwas abhandeln, etwa einen Gegenstand oder einen Preisnachlass.
Was bedeutet abhandeln?
Wer eine Frage abhandelt, setzt sich sprachlich mit ihr auseinander. Das kann in einem Vortrag, einem Aufsatz, einer Besprechung oder einer wissenschaftlichen Arbeit geschehen. Das Verb benennt die Behandlung des Gegenstands, legt aber nicht von selbst fest, wie sorgfältig oder umfangreich sie ausfällt.
Deshalb sind sowohl ein Thema ausführlich abhandeln als auch ein Thema in wenigen Sätzen abhandeln möglich. Die Ergänzung kann loben, neutral beschreiben oder kritisieren. „Die wichtigen Einwände werden auf einer halben Seite abgehandelt“ kann etwa den Vorwurf enthalten, dass ihnen zu wenig Raum eingeräumt wird. Der Vorwurf entsteht jedoch aus dem Zusammenhang.
In Sitzungen lässt abhandeln häufig an eine geordnete Folge von Punkten denken. Ein Tagesordnungspunkt wird besprochen, danach folgt der nächste. Ob dabei tatsächlich eine Lösung gefunden wird, bleibt offen. Die sprachliche Behandlung und die erfolgreiche Lösung eines Problems sind verschiedene Ergebnisse.
Die zweite Bedeutung gehört zum Verhandeln: Wer jemandem einen Gegenstand abhandelt, bringt ihn dazu, diesen abzugeben oder zu verkaufen. Bei einem Preis kann es darum gehen, eine Ermäßigung auszuhandeln. Die Formulierung sagt nicht, dass der Gegenstand gestohlen wurde; sie setzt gerade eine Verhandlung voraus.
Synonyme für abhandeln
| Alternative | Passend bei | Unterschied |
|---|---|---|
| behandeln | Einem Thema oder einer Frage | Ist ein neutraler, weiter Ausdruck; die Tiefe muss ebenfalls erläutert werden. |
| erörtern | Einer Frage mit verschiedenen Gesichtspunkten | Betont die abwägende gedankliche Auseinandersetzung. |
| darlegen | Gedanken, Gründen oder Zusammenhängen | Rückt die nachvollziehbare Darstellung in den Vordergrund. |
| herunterhandeln | Einem verlangten Preis | Meint speziell dessen Senkung, nicht das Besprechen eines Themas. |
Zwei eigene Satzpaare mit Erklärung
Ein Thema darstellen
Ausgangssatz: „Im zweiten Kapitel handelt der Verfasser die Einwände gegen seinen Vorschlag ab.“
Alternative: „Im zweiten Kapitel behandelt der Verfasser die Einwände gegen seinen Vorschlag.“
Die Alternative klingt neutraler. Beide Sätze sagen zunächst nur, dass die Einwände vorkommen. Für eine Bewertung müsste geprüft werden, ob der Verfasser sie korrekt wiedergibt und begründet beantwortet. Das Verb allein garantiert diese Qualität nicht.
Über einen Preis verhandeln
Ausgangssatz: „Beim Kauf der Lampe handelte Jana dem Verkäufer fünf Euro ab.“
Alternative: „Beim Kauf der Lampe handelte Jana den Preis um fünf Euro herunter.“
Die zweite Fassung macht die Preissenkung eindeutig. Dabei verändert sich der Satzbau: Aus dem Verkäufer im Dativ wird der Preis im Akkusativ. Jana erhält in diesem Beispiel keinen zusätzlichen Fünf-Euro-Schein, sondern muss entsprechend weniger bezahlen.
Schreibweise und Konjugation
Abhandeln ist regelmäßig und trennbar. Es heißt handelt ab – handelte ab – hat abgehandelt. In der ersten Person Singular sind ich handle ab und ich handele ab möglich. Der Infinitiv mit zu lautet abzuhandeln.
Konjugation von abhandelnPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | handle ab | handelte ab | handele ab | handelte ab |
| du | handelst ab | handeltest ab | handelst ab | handeltest ab |
| er/sie/es | handelt ab | handelte ab | handele ab | handelte ab |
| wir | handeln ab | handelten ab | handeln ab | handelten ab |
| ihr | handelt ab | handeltet ab | handelt ab | handeltet ab |
| sie/Sie | handeln ab | handelten ab | handeln ab | handelten ab |
| Form | Beispiel |
|---|---|
| Präsens | ich handle / handele ab · du handelst ab |
| Präsens, Plural | wir handeln ab · ihr handelt ab |
| Präteritum | ich handelte ab · wir handelten ab |
| Perfekt | hat abgehandelt |
| Infinitiv mit zu | abzuhandeln |
Im Nebensatz bleiben die Teile zusammen: „… weil der Bericht diese Frage abhandelt“. Die Verbindung etwas abhandeln hat ein Akkusativobjekt. In jemandem etwas abhandeln kommt der Dativ hinzu. Das Nomen Abhandlung bezeichnet dagegen eine schriftliche Darstellung beziehungsweise eine entsprechende Textform.
Den Umfang der Behandlung benennen
Statt nur „Der Text handelt das Thema ab“ zu schreiben, nenne den konkreten Zugriff: „Der Text behandelt zunächst die Ursachen und anschließend zwei mögliche Folgen.“ Das zeigt den Aufbau und vermeidet eine leere Inhaltsangabe.
Ausführlich bedeutet dabei nicht bloß lang. Ein kurzer Abschnitt kann eine eng umrissene Frage angemessen beantworten; eine lange Darstellung kann trotzdem wichtige Aspekte auslassen. Beschreibe deshalb Umfang und Tiefe getrennt. Weitere Tätigkeitswörter findest du im Wörterbuch der Verben.
