gewähren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- gewähren
- Worttrennung
- ge·wäh·ren
- Präsens
- gewährt
- Präteritum
- gewährte
- Partizip II
- gewährt
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemandem etwas gewähren (Dativ + Akkusativ)
Gewähren heißt, jemandem etwas einzuräumen, zu geben oder zuzugestehen. Das Wort wird häufig für Rechte, Hilfe, Zeit oder Möglichkeiten verwendet und klingt oft förmlich.
Etwas zugänglich machen
Wer einer Person zusätzliche Zeit gewährt, räumt ihr diese Möglichkeit ein. Wer Schutz gewährt, bietet Schutz. Das Verb hebt häufig hervor, dass eine Seite über die betreffende Hilfe oder Erlaubnis verfügen kann. Ob ein Anspruch darauf besteht, geht aus dem Wort allein nicht hervor.
Auch eine Sache kann bildlich als Ausgangspunkt auftreten: Ein Fenster gewährt einen Blick in den Garten. Gemeint ist, dass der Blick von dort möglich ist. Diese Verwendung beschreibt keine Entscheidung des Fensters, sondern eine bestehende Möglichkeit.
Geben, einräumen oder erlauben?
Einräumen passt zu Möglichkeiten, Rechten und Fristen. Geben ist allgemeiner und klingt meist weniger förmlich. Bewilligen legt ein geprüftes Anliegen oder einen Antrag nahe. Erlauben betrifft eine Handlung, die jemand ausführen darf. Für eine Aussicht passt häufig bieten. Diese Wörter sind deshalb nicht in jedem Satz austauschbar.
„Die Leitung gewährt dem Team eine weitere Woche.“
„Die Leitung räumt dem Team eine weitere Woche ein.“
Die zusätzliche Zeit bleibt in beiden Fassungen erhalten. Bewilligen könnte passen, wenn zuvor ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Ohne diesen Zusammenhang fügt es eine Vorstellung über das Verfahren hinzu.
„Der Durchgang gewährt einen Blick auf den Innenhof.“
„Der Durchgang bietet einen Blick auf den Innenhof.“
Bieten macht die räumliche Möglichkeit unmittelbarer verständlich. „Der Durchgang erlaubt uns den Zutritt“ wäre dagegen eine andere Aussage: Etwas sehen zu können bedeutet nicht, es auch betreten zu dürfen.
Jemandem etwas gewähren
Der Empfänger steht im Dativ, das Gewährte im Akkusativ: jemandem eine Frist gewähren. Im Perfekt heißt es hat gewährt. Das Verb wird mit ä geschrieben. Davon zu unterscheiden ist gewahren mit a, das ein Bemerken oder Wahrnehmen bezeichnet.
Konjugation von gewährenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | gewähre | gewährte | gewähre | gewährte |
| du | gewährst | gewährtest | gewährest | gewährtest |
| er/sie/es | gewährt | gewährte | gewähre | gewährte |
| wir | gewähren | gewährten | gewähren | gewährten |
| ihr | gewährt | gewährtet | gewähret | gewährtet |
| sie/Sie | gewähren | gewährten | gewähren | gewährten |
Jemanden gewähren lassen
Die feste Verbindung bedeutet, eine Person nicht an ihrem Tun zu hindern. „Die Betreuerin lässt die Kinder beim freien Zeichnen gewähren“ beschreibt einen eingeräumten Spielraum. Daraus folgt keine grenzenlose Erlaubnis: Regeln oder spätere Eingriffe können weiterhin bestehen. Je nach Zusammenhang kann auch Gleichgültigkeit anklingen.
