herbeiführen
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- herbeiführen
- Worttrennung
- her·bei·füh·ren
- Präsens
- führt herbei
- Präteritum
- führte herbei
- Partizip II
- herbeigeführt
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
- Ergänzungen
- etwas herbeiführen (Akkusativ)
Räumlicher Anlass, dass jemand hierherkommt: selten
Herbeiführen bedeutet, zu bewirken, dass etwas geschieht oder ein bestimmter Zustand entsteht. Gemeint sein können eine Entscheidung, eine Veränderung oder ein Ende. Seltener bezeichnet das Wort den Anlass dafür, dass eine Person an einen bestimmten Ort kommt.
Eine Wirkung entsteht
„Die Gespräche führten eine Einigung herbei“ stellt die Gespräche als wirksamen Beitrag zum Ergebnis dar. Der Satz sagt mehr als „Die Gespräche fanden vor der Einigung statt“. Eine zeitliche Reihenfolge allein beweist keine Ursache. Wer den Zusammenhang behauptet, sollte erklären können, was die Gespräche veränderten.
Herbeiführen kann erwünschte und unerwünschte Folgen bezeichnen. Ein Eingreifen kann eine Verbesserung, aber auch einen Abbruch herbeiführen. Absicht und Wirkung sind dabei zu trennen: Ein Ergebnis kann eintreten, obwohl es nicht gewollt war. Die seltene räumliche Verwendung erscheint beispielsweise, wenn Neugier jemanden an einen Ort herbeiführt. Für alltägliche Wegbeschreibungen ist „hierherkommen lassen“ oder „an diesen Ort führen“ meist deutlicher.
Bewirken, auslösen und erwirken
| Ausdruck | Bedeutung und Grenze |
|---|---|
| bewirken | Eine nahe, sachliche Alternative für das Entstehen einer Folge. |
| auslösen | Betont häufig den Anstoß zu einem Vorgang, nicht unbedingt dessen vollständige Gestaltung. |
| verursachen | Passt zur Ursache einer Folge und klingt bei Schäden besonders geläufig; es ist nicht ausschließlich negativ. |
| erwirken | Passt zu einem durch gezielte Bemühungen erreichten erwünschten Ergebnis, häufig einer förmlichen Entscheidung. |
| ermöglichen | Ist schwächer: Eine Möglichkeit wird geschaffen; das Ergebnis muss noch nicht tatsächlich eintreten. |
„Die neue Absprache führte eine Einigung herbei.“ – „Die neue Absprache ermöglichte eine Einigung.“
Die erste Fassung behauptet einen erreichten Zustand. Die zweite kann nur günstige Voraussetzungen meinen. Der Austausch wäre falsch, wenn noch offen ist, ob die Beteiligten sich tatsächlich einigen.
„Der Hinweis führte eine Änderung des Plans herbei.“ – „Nach dem Hinweis wurde der Plan geändert.“
Die zweite Fassung beschreibt zunächst die Reihenfolge. Die erste schreibt dem Hinweis eine Wirkung zu. Eine genaue Darstellung sollte erklären, welcher Inhalt des Hinweises die Entscheidung beeinflusste.
Führt herbei, hat herbeigeführt
Das Verb ist trennbar: Sie führt eine Klärung herbei. Die Vergangenheit heißt führte herbei, das Perfekt hat herbeigeführt. Ein Akkusativobjekt nennt das Ergebnis. Möglich ist auch ein dass-Satz, der den eingetretenen Zustand genauer beschreibt.
Räumlicher Anlass, dass jemand hierherkommt: selten
Konjugation von herbeiführenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | führe herbei | führte herbei | führe herbei | führte herbei |
| du | führst herbei | führtest herbei | führest herbei | führtest herbei |
| er/sie/es | führt herbei | führte herbei | führe herbei | führte herbei |
| wir | führen herbei | führten herbei | führen herbei | führten herbei |
| ihr | führt herbei | führtet herbei | führet herbei | führtet herbei |
| sie/Sie | führen herbei | führten herbei | führen herbei | führten herbei |
Bei einer förmlichen, durch Bemühungen erreichten Genehmigung kann erwirken präziser sein. Herbeiführen ist allgemeiner und verlangt keinen Antrag. In einer Analyse sollte die Wirkung außerdem in ihrem Umfang begrenzt bleiben: Eine verständlichere Frage kann klarere Antworten herbeiführen, ohne deshalb jedes Missverständnis dauerhaft zu beseitigen.
