zurücktreten
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- zurücktreten
- Worttrennung
- zu·rück·tre·ten
- Präsens
- tritt zurück
- Präteritum
- trat zurück
- Partizip II
- zurückgetreten
- Hilfsverb
- sein bei Rückbewegung, Bedeutungsverlust und Aufgabe; haben beim Gegen-Tritt
- Trennbarkeit
- trennbar
Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv
Ergänzungen: einen Schritt zurücktreten; von einem Amt oder einer Vereinbarung zurücktreten; jemanden zurücktreten
Definition · kurz erklärt
Zurücktreten heißt häufig, einen Schritt nach hinten zu machen oder ein Amt aufzugeben. Auch etwas weniger Wichtiges kann in den Hintergrund treten. Beim Tritt als Gegenreaktion steht haben, bei den üblichen Bewegungs- und Aufgabebedeutungen sein.
Bedeutungen
Einen Tritt erwidern
Jemand tritt seinerseits die Person, die ihn zuvor getreten hat. Hier liegt ein verursachendes Handeln mit einem betroffenen Gegenüber vor.
„Im Streit tritt die Romanfigur nach dem ersten Angriff zurück.“
Die Szene beschreibt eine körperliche Gegenreaktion. Eine Empfehlung oder Rechtfertigung dieser Reaktion ist damit nicht verbunden.
Sich nach hinten bewegen
Eine Person macht einen oder mehrere Schritte nach hinten. Der Zweck kann Abstand, Platz für andere oder ein besserer Überblick sein.
„Um das ganze Bild zu betrachten, tritt sie einen Schritt zurück.“
Der ausdrücklich genannte Zweck betrifft die Betrachtung. Sie gibt kein Amt auf.
In einem räumlichen Verlauf nach hinten versetzt sein
Seltener kann ein Gelände- oder Uferverlauf zurücktreten, wenn er eine Einbuchtung bildet. Es wird eine räumliche Form beschrieben.
„An der kleinen Bucht tritt das Ufer deutlich zurück.“
Das Ufer macht keine menschlichen Schritte. Der Satz bezeichnet seinen Verlauf.
Weniger Bedeutung erhalten
Eine Sache tritt in den Hintergrund und fällt gegenüber einer anderen weniger ins Gewicht. Das kann eine veränderte Aufmerksamkeit oder Priorität betreffen.
„Bei der Entscheidung tritt die Farbe hinter der Haltbarkeit zurück.“
Die Farbe ist weniger wichtig für diese Entscheidung. Sie verschwindet nicht körperlich.
Ein Amt aufgeben
Eine Person beendet die Ausübung eines Amts oder einer leitenden Funktion. Die Gründe und weitere Zugehörigkeiten sind im Text gesondert zu klären.
„Sie tritt vom Vorsitz zurück, bleibt aber Mitglied des Vereins.“
Die Funktion endet. Der zweite Satzteil schließt einen vollständigen Austritt ausdrücklich aus.
Auf ein Recht verzichten
Von einem Recht zurücktreten kann bedeuten, darauf zu verzichten beziehungsweise es nicht weiter zu beanspruchen. Die konkrete Bedeutung hängt von der genannten Regelung ab.
„In der erfundenen Vereinbarung tritt die Figur von ihrem vorgesehenen Vorrecht zurück.“
Das Beispiel erläutert den Verzicht. Es behauptet keine allgemeine Rechtsfolge für wirkliche Vereinbarungen.
Eine Vereinbarung rückgängig machen
Von einem Vertrag oder Kauf zurücktreten bezeichnet sprachlich das Rückgängigmachen der Bindung. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, lässt sich nicht aus dem Verb allein ableiten.
„Der Dialog berichtet, dass die Figur von der Vereinbarung zurückgetreten ist.“
Der Satz nennt einen behaupteten Vorgang. Er liefert keine Frist oder Auskunft zu einem konkreten Vertrag.
Synonyme: andere Wörter für zurücktreten
Zurücktreten oder niederlegen?
niederlegen · ein Amt aufgeben · den Vorsitz beenden
Niederlegen passt bei einem Amt mit einem direkten Objekt. Zurücktreten schließt häufig von an. Die Bewegung nach hinten gehört zu einer anderen Gruppe.
„Sie tritt vom Amt zurück.“ → „Sie legt ihr Amt nieder.“
Die Aufgabe der Funktion bleibt erhalten. „Sie beendet alle Kontakte“ wäre eine weitergehende Behauptung.
Bewegung oder geringerer Vorrang?
nach hinten gehen · zurückweichen · in den Hintergrund treten
Nach hinten gehen beschreibt die räumliche Bewegung direkter. In den Hintergrund treten passt zur Gewichtung einer Sache. Ein Mensch kann ohne jede Amtsfrage einen Schritt zurücktreten.
„Der Termin tritt hinter der dringenden Reparatur zurück“ beschreibt eine Priorität, keinen Fußweg.
Für den Vergleich muss die Ergänzung erhalten bleiben.
Beispiele und Verwendung
Subjekt und Hilfsverb beachten
„Sie ist vom Vorsitz zurückgetreten; die Figur hat nach dem Angriff zurückgetreten.“
Die erste Form handelt von der Aufgabe eines Amts, die zweite von einem Tritt als Gegenreaktion. Haben und sein sind hier nicht beliebig austauschbar.
Ein Schritt ist kein Rücktritt
„Sie tritt beim Betrachten des Bilds zurück und übernimmt danach die Führung durch die Ausstellung.“
Die räumliche Bewegung ist mit der anschließenden Leitungsaufgabe vereinbar. Der Begriff Rücktritt darf nicht ohne Kontext eine Amtsaufgabe nahelegen.
Grammatik und Beugung
Die starken Formen lauten tritt zurück – trat zurück – zurückgetreten. Der Konjunktiv II heißt träte zurück; der zu-Infinitiv zurückzutreten. Das t in tritt gehört zum veränderten Stamm. Die Haupttabellen zeigen die häufige sein-Reihe für Rückbewegung und Amtsaufgabe. Die Zusatzreihe mit haben gilt ausschließlich dem erwiderten körperlichen Tritt. Nach von steht der Dativ: von einem Amt.
Die Worttrennung lautet zu·rück·tre·ten.
| Person | Präsens | Präteritum |
|---|---|---|
| ich | ich trete zurück | ich trat zurück |
| du | du trittst zurück | du tratest zurück |
| er/sie/es | er/sie/es tritt zurück | er/sie/es trat zurück |
| wir | wir treten zurück | wir traten zurück |
| ihr | ihr tretet zurück | ihr tratet zurück |
| sie | sie treten zurück | sie traten zurück |
| Person | Perfekt | Plusquamperfekt |
|---|---|---|
| ich | ich bin zurückgetreten | ich war zurückgetreten |
| du | du bist zurückgetreten | du warst zurückgetreten |
| er/sie/es | er/sie/es ist zurückgetreten | er/sie/es war zurückgetreten |
| wir | wir sind zurückgetreten | wir waren zurückgetreten |
| ihr | ihr seid zurückgetreten | ihr wart zurückgetreten |
| sie | sie sind zurückgetreten | sie waren zurückgetreten |
| Person | Futur I | Futur II |
|---|---|---|
| ich | ich werde zurücktreten | ich werde zurückgetreten sein |
| du | du wirst zurücktreten | du wirst zurückgetreten sein |
| er/sie/es | er/sie/es wird zurücktreten | er/sie/es wird zurückgetreten sein |
| wir | wir werden zurücktreten | wir werden zurückgetreten sein |
| ihr | ihr werdet zurücktreten | ihr werdet zurückgetreten sein |
| sie | sie werden zurücktreten | sie werden zurückgetreten sein |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| ich | ich trete zurück | ich träte zurück |
| du | du tretest zurück | du trätest zurück |
| er/sie/es | er/sie/es trete zurück | er/sie/es träte zurück |
| wir | wir treten zurück | wir träten zurück |
| ihr | ihr tretet zurück | ihr trätet zurück |
| sie | sie treten zurück | sie träten zurück |
| Form | Vollständige Wortform |
|---|---|
| du | tritt zurück! |
| ihr | tretet zurück! |
| Sie | treten Sie zurück! |
| Form | Vollständige Wortform |
|---|---|
| Infinitiv | zurücktreten |
| Infinitiv Perfekt | zurückgetreten sein |
| zu-Infinitiv | zurückzutreten |
| zu-Infinitiv Perfekt | zurückgetreten zu sein |
| Partizip I | zurücktretend |
| Partizip II | zurückgetreten |
| Person | Perfekt | Plusquamperfekt | Futur II |
|---|---|---|---|
| ich | ich habe zurückgetreten | ich hatte zurückgetreten | ich werde zurückgetreten haben |
| du | du hast zurückgetreten | du hattest zurückgetreten | du wirst zurückgetreten haben |
| er/sie/es | er/sie/es hat zurückgetreten | er/sie/es hatte zurückgetreten | er/sie/es wird zurückgetreten haben |
| wir | wir haben zurückgetreten | wir hatten zurückgetreten | wir werden zurückgetreten haben |
| ihr | ihr habt zurückgetreten | ihr hattet zurückgetreten | ihr werdet zurückgetreten haben |
| sie | sie haben zurückgetreten | sie hatten zurückgetreten | sie werden zurückgetreten haben |
